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Das Recht des Arbeitnehmers zur Einsicht in seine Personalakte besteht laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Az. 9 AZR 573/09). Dabei ging es um folgenden Fall: Ein ehemaliger Mitarbeiter eine
Stuttgart - Bharat Balasubramanian blickt schon viel weiter voraus: "Langfristig", sagt der Professor und Leiter Produktinnovationen und Prozesstechnologien bei Daimler beim Telematik-Techniktag in Stuttgart, "wollen wir das Auto zu einer mobilen Ko
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