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Ein Behindertenausweis berechtigt zum Parken auf speziellen Plätzen. Wer dafür den Ausweis eines anderen nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Strafbar macht er sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart aber nicht. W
Frage: Mein Großvater hat mir sein altes Auto vererbt. Der Wagen ist sehr gut in Schuss, wirkt aber irgendwie langsam. Ein Freund meinte nun, man müsse "Rentnerautos" generell erst einmal freifahren. Kann das stimmen? Antwort von Hans-U
Manchmal darf es nicht nur etwas mehr sein - wie zum Beispiel beim Einkaufen in der Metzgerei des Vertrauens - manchmal muss es sogar etwas mehr sein. Eltern von mehr als zwei Kindern kennen dieses Verlangen, aber auch feierfeste Kegelkollegen. Die R
Frage: Ich bin mit meinem Auto häufig nur auf kurzen Strecken unterwegs, mal eben zum Einkaufen oder zur Apotheke. Das soll schlecht fürs Auto sein, habe ich gehört. Stimmt das? Antwort von Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrzeug-Experte
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