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An Bussen, die im öffentlichen Verkehr unterwegs sind, müssen gut sichtbar der Name des Betreibers und sein Unternehmenssitz ablesbar sein. Außerdem ist die Aufschrift auf beiden Seiten des Fahrzeugs anzubringen, so das jüngste
Taxifahrer fragen sich hin und wieder: Muss ich eigentlich jeden mitnehmen? Taxiunternehmen und ihre Fahrer unterliegen den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen. Aber auch
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