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Inline-Skater gehören auf den Gehweg

Inline-Skater gehören auf den Gehweg

Inline-Skater sind, auch wenn die Rollen unter den Schuhen ein beachtliches Tempo erlauben, laut Straßenverkehrsordnung Fußgänger, gehören also auf den Bürgersteig, egal wie schnell sie unterwegs sind. Nur wenn kein Geh

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