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Die Zeugenaussage eines Polizisten allein reicht nicht immer für ein Fahrverbot nach einem Rotlichtverstoß. Das hat nun eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Landstuhl gezeigt. In dem verhandelten Fall ging es vor allem um die Frage, ob
Wer der Auffassung ist, dass ein an einer bestimmten Stelle per Verkehrszeichen verordnetes Fahrverbot zu Unrecht ausgesprochen wurde, kann dagegen bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Jahres Widerspruch einlegen. Wobei diese Frist n
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