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Die Werbung von Kfz-Reparaturwerkstätten mit einer teilweisen Rückerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung ist grundsätzlich wettbewerbswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. In einer Anzeige
(adrivo.com) Ein neues Technisches Reglement soll ab 2009 neue Hersteller in die DTM locken. Doch die Revolution müsse mit Augenmaß angegangen werden, rät Bruno Spengler.Winterzeit ist Herstellerzeit. Wusste die DTM 2006 und 2007 ihren Markenmange
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