Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Falschparker müssen Abschleppkosten nicht in jeder Höhe akzeptieren. Zu zahlen sind lediglich die durch den konkreten Abschleppvorgang entstandenen Kosten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun geurteilt hat. Geklagt hatte ein Autofahrer,
Wer mit seinem Auto auf einem Taxistellplatz parkt, darf sich nicht wundern, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird. Er muss die vollen Kosten tragen - auch wenn durch das Falschparken kein Taxifahrer behindert wurde, wie nun das Verwaltungsgericht D&uu
Lässt die Polizei einen Falschparker abschleppen, ist sie verpflichtet, die Kosten für den Fahrer des Fahrzeugs so gering wie möglich zu halten. So muss sie etwa versuchen, Leerfahrten zu vermeiden, wie nun das Oberverwaltungsgericht N
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.