FINANZGERICHT RHEINLAND-PFALZ

Recht: Falschangabe bei Pendlerpauschale strafbar

Recht: Falschangabe bei Pendlerpauschale strafbar

Wer über die Pendlerpauschale in der Steuererklärung mehr Kilometer für den Arbeitsweg abrechnet als er eigentlich hat, macht sich mitunter strafbar. ''Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, in dem er einen zu langen Arbeitsweg an

Urteil: Steuernachforderung bei falschen Angaben zum Arbeitsweg

Urteil: Steuernachforderung bei falschen Angaben zum Arbeitsweg

Trägt jemand in die jährliche Steuererklärung zu seinem Einkommen zu viele Kilometer für den täglichen Weg zur Arbeit ein, kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden. Zumindest dann, wenn der Fehler so offensichtlich wa

TIPPS VOM AUTOMARKT