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Verschmäht ein Parkschein-Automat die ihm angebotenen Münzen, darf der Autofahrer nicht auf den Parkschein verzichten und sein Fahrzeug ohne Obolus abstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dem Betroffenen die geforderte Menge oder Sorte
Autos mit Xenon-Scheinwerfern lassen sich bei Nacht sicherer bewegen. Der Gewinn bei der Sicherheit liegt bei maximal 70 Prozent, denn laut einer aktuellen Studie des ADAC bietet Xenon-Licht gegenüber herkömmlichen Halogenscheinwerfern deut
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