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Ein Fahrzeug kann auch dann als Neuwagen verkauft werden, wenn er bereits mehr als 300 Kilometer Laufleistung ausweist. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Coburg hervor. Im verhandelten Fall hatte die Klägerin einen Neuwagen beim
Toyota kommt aus den Schlagzeilen nicht raus. Noch vor einigen Tagen konnte der japanische Hersteller stolz verkünden, dass er wieder die Nummer 1 unter den Autobauern ist. Jetzt ruft das Unternehmen weltweit 1,3 Millionen Fahrzeuge in die Werks
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