GRUNDSATZ

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Recht: Grundstückseigentümer bleiben auf Abschleppkosten sitzen

Die Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs muss ein Grundstückseigentümer im Zweifelsfall selber übernehmen. Die Rechtslage ist schwierig, wenn die Identität des Fahrers im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden kann.

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Recht: Wer zu weit links fährt, haftet mit

Wer auf einer Vorfahrtsstraße zu weit links fährt und mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammenstößt, der von links aus einer Einmündung kommt, haftet bei der Schadensverteilung mit. Das hat das Landgericht Frankenthal in einer kürzlich

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Recht: „Rechts vor links“ an Feldwegen

Feld-, Weinbergs- und Wirtschaftswege werden gern als Abkürzung benutzt, vor allem, wenn sie asphaltiert sind. Eine Unfallgefahr besteht meist dadurch, dass im Kreuzungsbereich solcher Wege häufig nicht mit dem Auftauchen anderer Verkehrstei

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