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Verliert ein Tourist an der Bar eines schwankenden Schiffs den Halt und verbrüht sich mit einem dabei heruntergerissenen Heißwasserboiler, so hat dafür nicht der Reiseveranstalter zu haften. Zumindest nicht, wenn der Kessel zur Zube
Kommt es beim Ein- oder Ausstieg aus einem Auto zu einer Kollision mit anderen Verkehrsteilnehmern, trägt der Insasse des Fahrzeugs in der Regel die alleinige Schuld. Selbst dann, wenn der Unfallgegner mit zu hohem Tempo unterwegs war. Das hat d
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