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Das Aussageverweigerungsrecht hat schon so manchen Fahrzeughalter vor Strafe bewahrt. Doch Vorsicht: Nicht immer kann von diesem Recht Gebrauch gemacht werden. Zur Aufklärung eines Verkehrsverstoßes wird der Halter des Kraftfahrzeuges vo
Nach einem alten Brauch darf in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai Schabernack getrieben werden. Wenn man nach der "Freinacht" sein Auto mit Toilettenpapier und Rasierschaum verunstaltet vorfand, sollte man sich nicht ärgern, rät der A
Mittelklasse-Kombis standen diesmal auf unserem Testprogramm. Neben einem umfassenden Alltagstest bewegten wir unsere Prüflinge, einen Audi A4 2.0 T Quattro Avant und einen BMW 325i Touring, auf dem ADAC-Gelände des Fahrsicherheitszentrums
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