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Erst ein Mehrverbrauch von zehn Prozent gilt bei einem Neuwagen als schwerwiegender Mangel. Bleibt der erhöhte Spritdurst unter dieser Grenze, kann der Kaufvertrag nicht rückgängig gemacht werden. Das hat nun das Oberlandesgericht Hamm
Verhebt sich ein Taxifahrer beim Ausladen des Gepäcks seiner Fahrgäste und reißt ihm dabei sogar die Sehne des Bizeps im rechten Arm, so hat er dennoch keinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Unfallversicherung. Das hat jetzt das Ob
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