INSASSENVERSICHERUNG

Fahrt zur Arbeit: Fahrgemeinschaften sind Umwege erlaubt

Fahrt zur Arbeit: Fahrgemeinschaften sind Umwege erlaubt

Berufspendler müssen nicht in jedem Fall den kürzesten Weg zum Arbeitsplatz einschlagen, um versicherungsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Fahren mehrere Personen in einer Fahrgemeinschaft zusammen, sind Umwege zum Einsammeln der

TIPPS VOM AUTOMARKT