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Das neue Auto ist bestellt, der Auslieferungstermin bekannt, und dann passiert es: Unverschuldeter Totalschaden mit dem alten Fahrzeug, Reparatur zwecklos. Da ein fahrbarer Untersatz benötigt wird, muss also ein Leihwagen her. Doch Vorsicht.
Bei Dunkelheit dürfen Autofahrer nur so schnell fahren, dass sie noch innerhalb der von ihren Scheinwerfern ausgeleuchteten Strecke anhalten können. Missachten sie dieses Sichtfahrgebot, tragen die Fahrer nach Ansicht des Oberlandesgerich
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