KNÖLLCHEN AUS DEM AUSLAND

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Auslands-Knöllchen: Nicht jedes muss bezahlt werden

Ungeliebte Urlaubsgrüße erhält manch ein Autofahrer, der seine Ferien im Ausland verbracht hat. Und solche Bußgeldbescheide sind mittlerweile auch in Deutschland vollstreckbar. Der AvD gibt Tipps, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Da

Knöllchen aus dem Ausland kommen später

Ratgeber: Knöllchen aus dem Ausland nicht ignorieren

Knöllchen für Verkehrssünden wie falsches Parken oder zu schnelles Fahren sind ungeliebte Mitbringsel aus dem Urlaubsland. Der ADAC empfiehlt, diese Bußgeldbescheide nicht zu ignorieren, auf Plausibilität zu prüfen und danach zügig zu bezahlen

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