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Verbraucht ein Neuwagen deutlich mehr als im Verkaufsprospekt versprochen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder einen Preisabschlag verlangen. Als Grenze sehen Gerichte einen Mehrverbrauch von zehn Prozent an. Das Landgericht Detmo
Frage: Zu meiner Fahrschulzeit gab es in Deutschland noch kaum Kreisverkehre. Heute weiß ich daher leider nicht immer, wie ich mich richtig verhalte. Welche Regeln gelten denn dort? Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der K&U
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