LANDGERICHT DORTMUND

Urteil: Versicherung muss bei gefälschtem Kaufvertrag nicht zahlen

Urteil: Versicherung muss bei gefälschtem Kaufvertrag nicht zahlen

Stellt sich der Kaufvertrag für ein Auto als gefälscht heraus, so geht ein gegen Diebstahl versicherter Besitzer leer aus, wenn ihm der Wagen später gestohlen wird. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden (Az. 22 O 124/08). Wie

Autodiebstahl: Kein Geld bei Lügen

Autodiebstahl: Kein Geld bei Lügen

Wer mit Lügen bei einem Autodiebstahl seine Versicherung reinlegen will, hat schlechte Karten. Bei vorsätzlich falschen Angaben zum Kilometerstand, Kaufpreis oder zu früheren Entwendungen des gestohlenen Autos muss der Kaskoversicher

TIPPS VOM AUTOMARKT

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum