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Ratten in einem Wohnmobil sind ein Mangel, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Zumindest dann, wenn das Ungeziefer die Substanz angreift oder die Gefahr besteht, dass das Fahrzeug nicht mehr zu gebrauchen ist. Das hat das Landgericht F
Von Victoria Lewandowski Auch beim Inserieren von Gebrauchtwagen im Internet gilt das Wettbewerbsrecht. Das Einsortieren des Angebots in der falschen Rubrik allein bedeutet aber noch keinen Verstoß, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun festgeste
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