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Das Landgericht Köln hat einem Lkw-Fahrer eine nicht unerhebliche Mitschuld an einem Verkehrsunfall zugesprochen, obwohl unbestritten war, dass er die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h eingehalten hatte. Er war in Dunkelheit auf den quer &u
Wer in einen Oldtimer ohne Sicherheitsgurte steigt, setzt sich nicht schon allein dadurch einem schuldhaft erhöhten Verkehrsrisiko aus. Auch ist es nicht dem Beifahrer anzulasten, wenn das betagte Fahrzeug zügiger unterwegs ist, als das n
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