LANDGERICHT TÜBINGEN

Keine Betriebsgefahr bei abgestelltem Motorrad

Keine Betriebsgefahr bei abgestelltem Motorrad

Von einem auf dem Seitenständer abgestellten Motorrad geht keine Betriebsgefahr aus. Fällt es beispielsweise durch einen heftigen Windstoß um und beschädigt die Motorhaube eines daneben geparkten Pkw, haftet die Versicherung des

TIPPS VOM AUTOMARKT