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Fackeln in einer Spedition gleich zwei vorübergehend stillgelegte Lkws ab, so stehen dem Fuhrunternehmen doch wegen der automatisch weiterlaufenden Ruhensversicherung die für seine Fahrzeuge vereinbarten Kaskoleistungen zu. Zumindest da
Während Autohändler bei Neuwagen sehr strengen Haftungsregelungen unterliegen, was nach dem Kauf auftretende Defekte anbelangt, ist dies bei Gebrauchtwagen nicht der Fall. Dies erklärte das Landgericht (LG) Kassel in einem nun verö
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