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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 14. Mai 2009 (Az. 4 U 148/07) entschieden, dass Wassereintritt bei Neufahrzeugen aufgrund einer undichten Stelle einen erheblichen Mangel darstellt und somit ein Rücktritt vom Kaufvertrag gerechtfertigt is
Läuft ein Fußgänger unter dem offen stehenden Schlagbaum an der Zufahrt eines Parkplatzes hindurch und wird von der sich plötzlich absenkenden Autoschranke schwer verletzt, trifft den Betreiber der Anlage keinerlei Schuld. Er k
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