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Autofahrer haben nach einem Verkehrsunfall nur Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, die auch tatsächlich angefallen sind. Das gilt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (VI ZR 24/13) insbesondere dann, wenn die angefallenen Bruttokos
Wie sieht die Zukunft aus, das wollen wir alle gerne wissen und erfahren es - vielleicht Gott sei Dank - doch meistens nicht. Wie für Autofahrer und Autoindustrie das Jahr 2014 ausfallen wird, steht naturgemäß ebenfalls noch nicht fes
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