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Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung bei schludrig geführter Stempelkarte

Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung bei schludrig geführter Stempelkarte

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der seine Zeitsummenkarte nicht täglich, sondern erst nach längeren Zeitabständen ausgefüllt und damit Fehleintragungen billigend in Kau

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