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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung zu der Frage getroffen, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss. Aufgrund mangelnder Regelung im Kaufrecht ge
Verspricht ein Verkäufer, dass bei seinem Verkaufsobjekt bestimmte Eigenschaften vorliegen, kann er sich im Nachhinein nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (Urteil vom 11.12.20
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