NATUREREIGNIS

Urteil: Tierausbruch keine höhere Gewalt

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Entweicht eine Pony-Herde aus ihrem Gatter und galoppiert über eine viel befahrene Bundesstraße, von der sie erst durch einen Streifenwagen wieder heruntergetrieben werden kann, handelt es sich bei dem Ausbruch der Tiere nicht um höhe

Urteil: Hausbesitzer haftet für Sturmschäden an parkendem Auto

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Wenn während eines schweren Sturms die Teile eines Schornsteins auf ein parkendes Auto fallen, dann muss in der Regel der Hausbesitzer für den Schaden aufkommen. Ihm kann mangelhafte Wartung oder ein Baufehler unterstellt werden. Nach An

Recht: Bei Schaden durch Plakat haftet der Aufsteller

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Löst sich zwei Tage nach einem heftigen Sturm durch eine Böe ein Plakat und beschädigt ein Fahrzeug, muss der Aufsteller den dadurch entstehenden Schaden ersetzen. Laut ARAG wird die Verkehrssicherungspflicht des Plakataufstellers v

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