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Erst ein Mehrverbrauch von zehn Prozent gilt bei einem Neuwagen als schwerwiegender Mangel. Bleibt der erhöhte Spritdurst unter dieser Grenze, kann der Kaufvertrag nicht rückgängig gemacht werden. Das hat nun das Oberlandesgericht Hamm
Das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 4 U 9/10) urteilte, dass ein Kfz-Verkäufer bei Übergabe eines Fahrzeuges den mangelfreien Zustand dessen schuldet. Darüber hinaus ist zu prüfen, was zwischen den Parteien über die Bescha
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