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Wenn ein Gebrauchtwagenhändler eine falsche Motorlaufleistung im Kaufvertrag angibt, kann der Käufer des Wagens nach Informationen des ADAC vom Kauf zurücktreten. Lediglich eine Abweichung von zwei bis drei Prozent der tatsächlichen Kilometerz
Das neue Auto ist bestellt, der Auslieferungstermin bekannt, und dann passiert es: Unverschuldeter Totalschaden mit dem alten Fahrzeug, Reparatur zwecklos. Da ein fahrbarer Untersatz benötigt wird, muss also ein Leihwagen her. Doch Vorsicht.
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