OBERVERWALTUNGSGERICHT HAMBURG

Urteil: Keine private Vermietung von Notarztfahrzeugen im Einsatz

Urteil: Keine private Vermietung von Notarztfahrzeugen im Einsatz

Ein gewerblich agierender Autovermieter darf in seiner Mietwagen-Flotte keine mit Blaulicht und Martinshorn ausgerüsteten Notarztfahrzeuge bereithalten. Auch dann nicht, wenn diese Sonderfahrzeuge ausschließlich medizinischen Organisatione

TIPPS VOM AUTOMARKT