OBERVERWALTUNGSGERICHT SACHSEN

Urteil: Fahrtenbuch nach Aussageverweigerung

Urteil: Fahrtenbuch nach Aussageverweigerung

Der Halter eines Fahrzeugs muss zwar die am Steuer seines Wagens geblitzte Person nicht benennen, hat dann aber, wenn die weiteren Ermittlungen der Verkehrsbehörde ins Leere führen, die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs in Kauf z

Aussageverweigerung führt zu Fahrtenbuchauflage

Aussageverweigerung führt zu Fahrtenbuchauflage

Das Recht zur Zeugnisverweigerung steht einer Anwendung der Straßenverkehrsordnung nicht entgegen. Zwar müssen Halter von Fahrzeugen, die bei einer Kontrolle geblitzt worden sind, den Fahrer laut der Deutschen Anwaltshotline nicht benennen

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