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Stellt ein Autofahrer seinen Wagen unerlaubterweise auf einem privaten Parkplatz ab, darf der Besitzer des Platzes zur Wahrung der Rechte an seinem Eigentum ihm das Fahrzeug entziehen und an einen unbekannten Ort abschleppen lassen. Bis der Falschpar
Böse Erfahrungen mit einem Verbotsschild am Parkplatz eines Supermarktes hat eine Frau im vergangenen Jahr machen müssen. Trotz des Hinweises auf ein Parkverbot für Nichtkunden mit der Androhung des Abschleppens parkte sie dort, ohne i
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