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Nette Autofahrer verschenken schon mal nicht genutzte Parkzeit, indem sie den Parkschein weitergeben. Ob das erlaubt ist und was man bei Parkscheinautomaten sonst noch beachten muss, hat der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) zusammengefasst. Gib
Verschmäht ein Parkschein-Automat die ihm angebotenen Münzen, darf der Autofahrer nicht auf den Parkschein verzichten und sein Fahrzeug ohne Obolus abstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dem Betroffenen die geforderte Menge oder Sorte
Wird ein Pkw unerlaubt auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums abgestellt, darf das Fahrzeug auf Kosten des Autohalters abgeschleppt werden. Zur Feststellung des Falschparkens reicht es aus, dass hinter der Scheibe des unrechtmäßig abge
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