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Polizisten, die mit Blaulicht und in amtlicher Mission einem Schwertransport voranfahren, haften nicht für dessen Unversehrtheit. Sie sind laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az. 12 U 1473/09) nur für die allgemeine
Seit Dezember 2010 ist es amtlich: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte" darf nur mit M+S-Reifen (Matsch und Schnee) gefahren werden. Wer bei entsprechenden Wetterlagen ohne passende Bereifung von der Polizei anget
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