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Die Winterreifenpflicht kommt, internationale Knöllchen können nun auch in Deutschland eingetrieben werden und die Österreich-Vignetten werden teurer. Was sich für Autofahrer im kommenden Jahr sonst noch ändert, zeigt der aut
Verspricht ein Verkäufer, dass bei seinem Verkaufsobjekt bestimmte Eigenschaften vorliegen, kann er sich im Nachhinein nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (Urteil vom 11.12.20
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