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Bei einem Autodiebstahl muss die Kfz-Vollkaskoversicherung auch dann zahlen, wenn der Besitzer bei der Meldung einen früheren Unfall nicht angegeben hat. Allerdings muss die Versicherung den Schaden selbst reguliert haben und ihn bereits kenne
Keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfalls haben unter Umständen Halter von zwei oder mehr Fahrzeugen. Auch die so genannte Nutzungsausfallentschädigung wird nicht gezahlt, wenn ein Zweitwagen oder -Motor
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