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Ein Pendler kann Reparaturkosten an seinem Auto nicht steuerlich absetzen, das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Damit hoben die Richter ein Urteil des zuständigen Finanzgerichts auf, das einem klagenden Pendler Recht gegeben hatte. Der Kläge
Eine Kfz-Werkstatt muss bei einer Reparatur nicht alle möglichen Schadensursachen untersuchen und beheben. Das gilt vor allem, wenn der Fehler nicht naheliegend und nur mit großem Aufwand zu ermitteln ist, wie aus einem Urteil des Oberland
Autofahrer haben nach einem Verkehrsunfall nur Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, die auch tatsächlich angefallen sind. Das gilt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (VI ZR 24/13) insbesondere dann, wenn die angefallenen Bruttokos
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