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Baut eine Werkstatt bei einer Generalüberholung des Motors unwissentlich ein fehlerhaftes Ersatzteil ein, muss sie nicht dafür haften. Sucht der Autofahrer einen Schuldigen, der ihm den Schaden ersetzt, sollte er sich besser an der Herstell
Missachtet ein Vertragshändler seine Warnpflicht, haftet er auch für konstruktionsbedingte Fahrzeugmängel. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-22 U 157/08). Wenn unvorhersehbare Gefahren, die zu erheblichen Fahrz
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