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Nach einem Unfall darf der geschädigte Autofahrer einen Gutachter beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss diesen selbst dann zahlen, wenn sich der Schaden in der Folge als Bagatelle herausstellt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts
Hat ein Unfallgeschädigter Anspruch auf einen Mietwagen, muss er einen günstigen Tarif wählen, sonst verstößt er gegen seine Schadenminderungspflicht. Kurz im Internet oder per Telefon zu recherchieren ist zeitlich zumutbar,
Die Medien sind schon grausam. Kaum hat sich ein Herr Michael Ramstetter stellvertretend für den ADAC schuldbeladen und um Vergebung hoffend in den Dreck geworfen, sucht die Meute schon das nächste Opfer im gleichen Verein. Jetzt werfen Ste
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