SCHADENSMELDUNG

Recht: Autodiebstahl - Versicherung muss trotz verschwiegener Vorschäden zahlen

Recht: Autodiebstahl – Versicherung muss trotz verschwiegener Vorschäden zahlen

Bei einem Autodiebstahl muss die Kfz-Vollkaskoversicherung auch dann zahlen, wenn der Besitzer bei der Meldung einen früheren Unfall nicht angegeben hat. Allerdings muss die Versicherung den Schaden selbst reguliert haben und ihn bereits kenne

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