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Eine Kfz-Versicherung muss den Schaden an einem Fahrzeug nach einem Unfall auch dann übernehmen, wenn der Halter den Schaden nicht reparieren lässt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor. Dabei darf die Versicherung
Am 1. März 2007 wird die Zulassung von Fahrzeugen in mehreren Punkten vereinfacht. So reicht künftig eine Hauptuntersuchung aus, um ein stillgelegtes Fahrzeug erneut zuzulassen, wenn die Fahrzeugdaten nachgewiesen werden. Wie der Kfz-Diens
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