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Bei nicht bezahlten Rechnungen darf eine Werkstatt das Fahrzeug als Werkunternehmerpfand einbehalten. Ist der Besitzer jedoch deutlich um Ausgleich bemüht, muss die Werkstatt ihm entgegen kommen. Andernfalls hat der Besitzer Anspruch auf Nutzung
Das Jahr beginnt für die Automobilbranche gut. Weltweit gesehen stehen die Zeichen auf Wachstum. Sorge machen allerdings Westeuropa und China. Zumindest in letztgenanntem Fall ist das Minus aber wohl nur kurzzeitig. Europa musste im Januar e
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