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Wer der Auffassung ist, dass ein an einer bestimmten Stelle per Verkehrszeichen verordnetes Fahrverbot zu Unrecht ausgesprochen wurde, kann dagegen bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Jahres Widerspruch einlegen. Wobei diese Frist n
Blinken kommt aus der Mode: Immer weniger Fahrzeuglenker setzen in immer weniger Situation korrekt das Blinklicht. Eine Untersuchung des Auto Club Europa (ACE) ergab vor zwei Jahren, dass jeder dritte Autofahrer gar nicht oder nicht vorschriftsmä
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