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Wer notorisch Verkehrsverstöße begeht und dabei erwischt wird, der muss mit einem Fahrverbot rechnen. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte jetzt ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil. Der vorbelastete Fahrer hätte mit der
Lange schottete sich die Automobilindustrie vom Trend der Vernetzung und ständigen Erreichbarkeit ab. Das Auto solle Ruhezone bleiben. Doch der Kunde drängte. Also wurde schnell ins Auto gepackt, was technisch machbar, jedoch nicht immer sinnvoll w
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