TOILETTENPAPIER

Schäden nach der Mai-Nacht: Bei Versicherungsleistung droht Rückstufung

Schäden nach der Mai-Nacht: Bei Versicherungsleistung droht Rückstufung

Nach einem alten Brauch darf in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai Schabernack getrieben werden. Wenn man nach der "Freinacht" sein Auto mit Toilettenpapier und Rasierschaum verunstaltet vorfand, sollte man sich nicht ärgern, rät der A

Stoßseufzer eines mitleidenden Naturwissenschaftlers

Stoßseufzer eines mitleidenden Naturwissenschaftlers

Leserbriefe veröffentlicht der Auto-Reporter in der Regel nicht. Aber der folgende Text greift so weit über dass Thema des angesprochenen Kommentars „Shareholder Value statt Zukunft“ vom 30. Oktober 2008 hinaus, das sich das Les

TIPPS VOM AUTOMARKT