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Autofahrer haben nach einem Verkehrsunfall nur Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, die auch tatsächlich angefallen sind. Das gilt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (VI ZR 24/13) insbesondere dann, wenn die angefallenen Bruttokos
Von Ingo Koecher -- Wenn Europa auch auf den ersten Blick zusammenwächst, wird bei genauer Betrachtung schnell klar, dass es noch eine ganze Reihe von Unterschieden gibt. So ist eine der großen Differenzen beim Neuwagenpreis zu beobachten.
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