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Beim Kauf eines gebrauchten Automobils müssen Händler nicht auf eine vorherige Nutzung des Fahrzeugs als Mietwagen hinweisen. Eine solche Nutzung ist kein sogenannter "offenbarungspflichtiger Sachmangel" und begründet damit auch keine
(motorsport-magazin.com) Das Jahr 2008 wird Fernando Alonso nicht unbedingt als jenes Jahr in Erinnerung behalten, in dem er das beste Auto im Feld hatte. Dennoch würden es einige Renault-Mitarbeiter doch recht gerne sehen, wenn sich in diesem J
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