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Wer volltrunken einen Autounfall baut, erhält kein Geld von der Kaskoversicherung. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit darf die Assekuranz ihre Leistungen bis auf null kürzen, wie aus einem Urteil des Landgerichts Dortmund hervorgeht. I
Bei einem Auffahrunfall ist nicht immer und unbedingt der Fahrer des nachfolgenden Autos schuld. Bremst der Vordermann nachweisbar ohne Grund, trifft ihn die volle Verantwortung, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts jetzt noch einmal hervorgeh
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