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Kommt es innerhalb einer Gruppe von Motorradfahrern zu einem Verkehrsunfall, so sind einzelne Gruppenmitglieder nicht haftbar, wenn sie einvernehmlich auf den gebotenen Sicherheitsabstand verzichten. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Mai
Vergewissert sich ein Fußgänger vor einem haltenden Wagen nicht durch Blickkontakt, dass dieser ihn sicher passieren lässt, so trägt er eine Mitschuld an einem daraus entstandenen Unfall, urteilte das Oberlandesgericht München (Az. 10 U 4543/13)
Die auf Deutschlands Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h dient vielen Autofahrern nur als Empfehlung. Und das ist sie auch. Sie stellt kein Tempolimit dar. Doch wer deutlich schneller unterwegs ist und dabei in einen Unfall verwicke
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